Vermittlungsgutschein
nach
§421g SGB III

Voraussetzungen:
• Antrag
• mindestens 3 Monate arbeitslos (innerhalb der letzten 4 monate vor Antragstellung)
• Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme (ABM, SAM)
• Anspruch auf Alg, Alhi, A-Uhg
• Vermittlungsvertrag zwischen Vermittler und Arbeitsuchenden gem. § 296 SGB III

Keine Zahlung wenn ...
• ... der Vermittler vom AA mit der Vermittlung des Arbeitslosen beauftragt ist
• ... der Arbeitslose beim AG innerhalb des letzten Jahres mindestens 3 Monate beschäftigt war
• ... das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf weniger als 3 Monate befristet ist

Vermittlungsvertrag (§ 296 SGB III)
• sriftlich
• Vergütung
   - nicht höher als 1500€ , 2000 bzw. 2500 €
   - Au-pair-Verhältnisse 150€
• beinhaltet alle Leistungen zur Vorbereitung ung Durchführung der Vermittlung wie z.B.
   - Feststellung der Kenntnisse
   - Berufsberatung
• auch für Ausbildungsvermittlung
   - keine Vergütung vom Ausbildungssuchenden

Unwirksamkeit des Vermittlungsvertrages (§ 297 SGB III)
• keine Schriftform
• Vergütung höher als die zulässigen Höchstgrenzen *)
• wenn für Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung Gebühren verlangt werden *)
• wenn Zahlung einer Vergütung durch einen Ausbildungssuchenden vereinbart ist *)
• bei Beschränkung auf einen bestimmten Vermittler *)

*) Merke: Es sind die entsprechenden Passaden des Vermittlungsvertrages unwirksam; der Vertrag an sich bleibt dadurch gültig!