Arbeiten in Holland


Soziale Sicherheit für Grenzgänger

Als Grenzgänger in die Niederlande unterliegen Sie dem sozialen Sicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten. Das bedeutet, dass Sie alle Sozialversicherungsbeitrage (Krankenversicherung, Arbeitslosversicherung, Rentenversicherung) in den Niederlanden, nach dort geltendem Recht, bezahlen. Zudem müssen Sie Ihr Einkommen aus dieser Beschäftigung in den Niederlanden (d.h. im Tätigkeitsland) versteuert.

Krankenversicherung

Sie können weiterhin in Deutschland zum Arzt gehen


Sie müssen sich als Grenzgänger eine niederländische Krankenkasse suchen. Wenn Sie weniger als € 32.600,00 (stand 2004) in Jahr verdienen sind Sie pflichtversichert. Sie erhalten von der Niederländischen Krankenkasse eine Bescheinigung E 106, mit der Sie sich bei Ihrer bisherigen gesetzlichen deutschen Krankenkasse weiter einschreiben lassen. Somit können Sie und Ihre Familie weiterhin alle Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. Die deutsche und die Niederländische Krankenkasse rechnen dann untereinander ab. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unterliegen Sie dem niederländischen System. In den Niederlanden gewahrt der Arbeitgeber 1 Jahr Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wobei es 1-2 Karenztage gibt.

Rentenversicherung

Sie bauen sich eine niederländische Rente auf


Sie zahlen Ihre Rentenversicherungsbeitrage in den Niederlanden. Somit bauen Sie sich Anspruche auf eine niederländische Rente auf. In den Niederländen unterscheitet man grundsätzlich zwei Rentenarten, eine sogenannte Staatsrente oder Einwohnerrente (AOW) und daneben sogenannte Betreibrenten. Jeder Grenzengänger baut sich durch seine Beschaftigung in den Niederlanden pro Jahr 2 % Anspruche auf die Einwohnerrente (AOW) auf. Darüber hinaus müssen Sie Ihre niederländischen Arbeitgeber fragen in wieweit der Aufbau einer Betriebrente tarifvertraglich geregelt is. In den ersten 6 Monaten, Wahrend Sie über ein niederländisches uitzendbureau arbeiten, bauen Sie sich noch keine Betriebsrenten auf. Sie werden somit im Rentenalter 2 Renten beziehen; eine deutsche Rente über die zurückgelegten Beitragsjahre und eine niederländische Rente.

Kindergeld

Sie erhalten immer das höchste Kindergeld


Sind sie als Grenzgänger der alleinige Verdiener in der Familie erhalten Sie niederländisches Kindergeld (kinderbijslag) welches Sie bei der Sozialen Verzekeringsbank beantragen. Da jedoch das deutsche Kindergeld in der Regel höher ist, können Sie den Diffenzenbetrag über einen Antrag bei zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes beantragen, so dass Sie auf jeden Fall keinen finanziellen Nachteil haben. In den Niederlanden wird jedoch das Kindergeld ruckwirkend für 3 Monate gezahlt, wahrend der Differenzbetrag aus Deutschland, wie gewohnt, monatlich gezahlt wird. Arbeitet ein Elternteil in Deutschland so verbliebt der Anspruch auf Kindergeld im Wohnland.

Arbeitslosenversicherung

Bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld


Sie bezahlen Ihre Arbeitsversicherungsbeitrage in den Niederlanden. Im falle der Arbeitslosigkeit erhalten Sie jedoch als Grenzgänger, gemäss der EG-Verordnung, Ihre Arbeitslosengeld aus dem Wohnland. Das bedeutet, dass Sie Arbeitslosengeld nach deutschen Rechtsvorschriften erhalten. Über eine Bescheinigung E301, die Sie bei der Betriebsvereinigung (GAK) erhalten, werden die niederländischen Beitragszeiten von deutschen Arbeitsamt so berücksichtigt, als ob es deutsche Zeiten waren. Handelt es sich jedoch lediglich um einen vorübergehenden Arbeitsausfall (z.B. Betriebsferien) ist, gemäss der EG-Verordnung, der Tätigkeitsstaat für die Zahlung zuständig. Sie sollten sich in diesem Fall auf jeden Fall in beiden Ländern arbeitslos melden.

Steuern

Sie müssen die Einkünfte aus Ihre Beschäftigung in den Niederlanden versteuern


Vor Arbeitsaufnahme müssen Sie beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) eine Sofi-nummer (praktisch niederländische Steuerkarte) beantragen. Über diese Sofi-nummer werden Ihnen vom Niederländischen Finanzamt die Steuern und Volksversicherungsprämien einbehalten. Falls Sie im laufenden Jahr in beiden Ländern gearbeitet haben, müssen Sie auch in beiden Ländern am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung durchführen. Normalweise ist der Bruttoverdienst in den Niederlanden niedriger als in Deutschland. Der Unterschied zum Nettolohn ist jedoch in der Regel weniger hoch, da die Niederländischen Angaben niedriger sind.

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